Mediation

Am 26. Juli 2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konflikt-beilegung“ in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden diverse Gesetze angepasst, welche mit diesem in Verbindung stehen. Geändert wurde dabei auch die ZPO: Bei Einreichung einer Klage ist Ihr Anwalt/ Ihre Anwältin/ angehalten, dem Gericht mitzuteilen, ob bereits eine Mediation zu Ihrem Konflikt stattgefunden hat bzw. was einer solchen entgegensteht. Mediation ist deshalb kein Muss; es ist oft eine sinnvolle Art und Weise, selbst das Heft in die Hand zu behalten und sich mit Ihrem Konfliktpartner/ Ihren Konfliktpartnern/ neu zu vereinbaren. Ein gerichtlicher Weg wird Ihnen damit nicht verbaut. Die anwaltliche Begleitung durch die Mediation kann von den Parteien vereinbart werden.

Mediation ist eine strukturierte Methode zur Beilegung von Konflikten, die sich allein durch verhandeln nicht auflösen lassen. Der Mediator ist ein allparteilicher Dritter, der für den Prozess verantwortlich ist. Die Kompetenz für Ihren Konflikt haben in der Regel Sie selbst. Mediation ist:

  • freiwillig
  • selbstbestimmt
  • selbstverantwortlich

Ich biete Ihnen Mediation zu Themen

Ich biete Ihnen Mediation zu Themen

  • in und um Ihr Unternehmen,
  • der Nachfolge,
  • der Veränderung Ihrer Organisation,
  • in Planung und
  • Bauausführung.

Ihr konkreter Konflikt ist nicht aufgeführt? Das ist eher die Regel, fragen Sie bitte einfach nach.

Der erste Schritt ist immer ein kurzes Gespräch. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Email. Ich freue mich darauf, Ihnen helfen zu können.